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Innergemeinschaftliches Reihengeschäft
Zuordnung der Warenbewegung
Bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft kann die Warenbewegung nur einer Lieferung von mehreren Lieferungen zugeordnet werden. Die Frage, wie diese Zuordnung erfolgt, ist seit langem umstritten. Das Dilemma in der Praxis ist, dass nämlich nur eine bewegte Lieferung eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein kann. Vor allem der Fall, wenn der mittlere Lieferant bzw. erste Abnehmer in die Warenbewegung involviert ist, bereitet hinsichtlich der Zuordnung der Warenbewegung erhebliche Schwierigkeiten. Der BFH hat nunmehr zu dieser Problematik das in der Literatur unter dem Namen VSTR bekannte komplexe Verfahren mit einem ebenso komplexen Sachverhalt endgültig entschieden.
Der Sachverhalt des Streitfalls
Das im Ausgangsverfahren betroffene Unternehmen ist eine Organgesellschaft in der Rechtsform der GmbH. Die Gesellschaft lieferte aus Deutschland heraus zwei Maschinen (nebst Zubehör) an ein in den USA ansässiges Unternehmen. Die Maschinen sollten von Deutschland nach Finnland verschifft werden. Das US-Unternehmen teilte der GmbH mit, dass die Maschinen bereits an ein weiteres Unternehmen mit Sitz in Finnland (C-Ltd) weiterveräußert wurden. ...