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Bedingtes Rechtsgeschäft als privates Veräußerungsgeschäft
Aufschiebende Bedingung steht Spekulationsgeschäft nicht entgegen
Als private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2 EStG) sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG u. a. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken steuerpflichtig, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend, in denen die schuldrechtlichen Verträge abgeschlossen wurden. Bisher wurde immer auf die schuldrechtlichen Rechtsgeschäfte abgestellt, die innerhalb der Spekulationsfrist abgeschlossen sein mussten. Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung dazu Stellung genommen, ob auch der Kauf und Verkauf innerhalb von zehn Jahren ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft darstellt, wenn der Verkauf von einer behördlichen Genehmigung als aufschiebende Bedingung abhängig gemacht und diese Genehmigung erst nach Ablauf von zehn Jahren erteilt wird.
Voraussetzungen eines bindenden Vertrags
Nach Ansicht des BFH kann die Werterhöhung eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen, die innerhalb der Veräußerungsfrist realisiert wird, nur der Einkommensteuer unterworfen werden, wenn die Willenserklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Spekulationsfr...