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Das Insolvenzrecht, Teil 5
In Fortsetzung zu Teil 4 der Beitragsreihe zum Insolvenzrecht (s. ) befasst sich dieser Teil 5 mit der Insolvenzquote und dem Verfahrensabschluss.
Die Insolvenzquote/der Abschluss des Insolvenzverfahrens
Zunächst möchten wir noch einmal an das Beispiel erinnern, auf das in den vorangegangenen Beiträgen ebenfalls zurückgegriffen wurde, um die Theorie auch realitätsnah darzustellen.
X ist Dauermandant der Kanzlei Y. Er bittet diese daher, eine Forderung gegen den Mieter seiner Privatwohnung, Herrn Z, geltend zu machen. Es folgen die üblichen Schritte: Anwaltliches Mahnschreiben unter (erfolgloser) Fristsetzung, Mahnbescheidsantrag und letztlich Urteil zugunsten des Mandanten X. Die Zahlung auf das Urteil bleibt aus. Bevor die Rechtsanwaltsfachangestellte der Kanzlei Y die Zwangsvollstreckung beantragt, ruft X sie aufgeregt an: Z hat Insolvenz beantragt! War jetzt alles (einschließlich Gerichtskosten und Anwaltshonorar) umsonst?
In dem bisherigen Verlauf unserer Beitragsreihe haben wir Grundsätzliches zum Insolvenzverfahren, die Anmeldung zur Insolvenztabelle, Aus- bzw. Absonderungsrechte nebst Deliktsforderungen ...