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Rund um das Betriebsgebäude
Die folgenden Ausführungen wollen grundlegende Informationen bereitstellen, die beim Kauf eines Grundstücks bzw. der Herstellung eines Gebäudes von Bedeutung sind.
Bitte beachten Sie die Ergänzung und Korrektur zu diesem Beitrag in
Herstellung eines Gebäudes
Herstellungsbegriff
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB).
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| Planung und
				  Herstellung eines Gebäudes auf eigenem Grund und Boden | 
| ↓ | 
| Aktivierung mit den
				  Herstellungskosten | 
Herstellungsbegriff:
- Herstellung eines Gebäudes 
- Erweiterung eines Gebäudes (Aufstockung, Vergrößerung der Nutzfläche, Substanzvermehrung) 
- Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung 
Herstellungsaufwand kann nur abgeschrieben werden, Erhaltungsaufwand dagegen kann sofort den Gewinn als Betriebsausgabe mindern.
Aufwendungen, die ein Gebäude betriebsbereit machen:
- Architektenhonorar 
- Baukosten der einzelnen Gewerke (Rohbau, Dachhe...