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Das häusliche Arbeitszimmer
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Abzugsmöglichkeiten bei Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Abgerundet wird der Beitrag durch ein zusammenfassendes Beispiel und ein Prüfschema.
Grundlagen
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen den Gewinn nicht mindern (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Diese Regelung greift allerdings dann nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 2 EStG). In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 € begrenzt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3 erster Halbsatz EStG). Die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3 zweiter Halbsatz EStG).
Zu prüfen ist also zunächst, ob ein häusliches Arbeitszimmer dem Grunde nach vorliegt. Falls ja, ist zu unterscheiden, ob der Abzug der Aufwendungen unbegrenzt stattfinden kann. Das ist nur dann zu bejahen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bildet. Anderenfalls verbleibt ein begrenzter Abzug der Aufwendungen bis 1.250 €, und zwar dann, wenn für die betriebliche oder berufliche T...