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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 115/12 EFG 2015 S. 986 Nr. 12

Gesetze: EStG § 35 Abs. 1 Satz 5, EStG § 35 Abs. 2, EStG § 35 Abs. 3, EStG § 35 Abs. 4

Ermittlung des individuellen Steuerermäßigungsbetrages bei Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften

Leitsatz

1. Die Ermittlung des individuellen Steuerermäßigungsbetrages nach § 35 Abs. 1 EStG, insbesondere unter Berücksichtigung des Höchstbetrages nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG, erfolgt auch bei einer Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften erst auf der Ebene der Einkommensteuerveranlagung. Lediglich hinsichtlich der in § 35 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 EStG ausdrücklich genannten Größen stellt sich ein Gewinnfeststellungsbescheid für eine Mitunternehmerschaft als Grundlagenbescheid für die Ermittlung des Ermäßigungsbetrages nach § 35 Abs. 1 EStG dar. Ein in einem Gewinnfeststellungsbescheid festgestellter „auf Beteiligungen an anderen Personengesellschaften entfallender, individuell ermittelter Höchstbetrag nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG“ entfaltet daher keine Bindungswirkung für den Einkommensteuerbescheid.

2. Bei der (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligung eines Steuerpflichtigen an mehreren der Gewerbesteuer unterliegenden Mitunternehmerschaften oder bei mittelbarer Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften ist die Beschränkung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG jeweils betriebsbezogen zu ermitteln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1875 Nr. 32
DStR 2015 S. 8 Nr. 29
DStRE 2015 S. 1164 Nr. 19
DStZ 2015 S. 500 Nr. 13
EFG 2015 S. 986 Nr. 12
EStB 2015 S. 424 Nr. 11
Ubg 2015 S. 665 Nr. 11
ZAAAE-88908

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