Ermittlung des individuellen Steuerermäßigungsbetrages
bei Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften
Leitsatz
1. Die Ermittlung des individuellen
Steuerermäßigungsbetrages nach § 35 Abs. 1 EStG, insbesondere unter
Berücksichtigung des Höchstbetrages nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG,
erfolgt auch bei einer Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften
erst auf der Ebene der Einkommensteuerveranlagung. Lediglich hinsichtlich
der in § 35 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 EStG ausdrücklich genannten
Größen stellt sich ein Gewinnfeststellungsbescheid für eine Mitunternehmerschaft
als Grundlagenbescheid für die Ermittlung des Ermäßigungsbetrages
nach § 35 Abs. 1 EStG dar. Ein in einem Gewinnfeststellungsbescheid festgestellter
„auf Beteiligungen an anderen Personengesellschaften entfallender, individuell
ermittelter Höchstbetrag nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG“ entfaltet
daher keine Bindungswirkung für den Einkommensteuerbescheid.
2. Bei der (unmittelbaren oder
mittelbaren) Beteiligung eines Steuerpflichtigen an mehreren der
Gewerbesteuer unterliegenden Mitunternehmerschaften oder bei mittelbarer
Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften ist die Beschränkung
auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nach § 35 Abs. 1 Satz
5 EStG jeweils betriebsbezogen zu ermitteln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1875 Nr. 32 DStR 2015 S. 8 Nr. 29 DStRE 2015 S. 1164 Nr. 19 DStZ 2015 S. 500 Nr. 13 EFG 2015 S. 986 Nr. 12 EStB 2015 S. 424 Nr. 11 Ubg 2015 S. 665 Nr. 11 ZAAAE-88908
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