Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 15.01.2015 VI B 103/14, BBK 9/2015 S. 394

Lohn und Gehalt | Rechtsschutz gegen Widerruf einer LSt-Anrufungsauskunft

Gegen den Widerruf einer Lohnsteuer-Anrufungsauskunft kann kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. Denn der Widerruf ist nicht vollziehbar.

Das Finanzamt wird eine LSt-Anrufungsauskunft im Sinne von § 42e EStG widerrufen, wenn [i]AdV-Antrag nicht statthaft es seine Rechtsauffassung ändert, weil sich z. B. die Rechtsprechung des BFH geändert hat. Der Verfahrensablauf einer LSt-Anrufungsauskunft und ihres Widerrufs lässt sich am folgenden Beispiel darstellen:

Beispiel

[i]Nach Widerruf droht für Zukunft HaftungsbescheidDas FA erteilt einer Rechtsanwaltskanzlei im Jahr 2006 auf deren Antrag hin eine LSt-Anrufungsauskunft, nach der die von der Kanzlei für die angestellten Anwälte übernommenen Beiträge für den Deutschen Anwaltsverein keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Nach Veröffentlichung des anderslautenden

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden