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BFH 16.12.2014 X R 42/13, BBK 9/2015 S. 390

Außenprüfung | Datenzugriff auf Warenwirtschaftssystem

Das FA hat im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, auf das Warenwirtschaftssystem eines buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen digital zuzugreifen, wenn in diesem sämtliche Geschäftsvorfälle aufgezeichnet worden sind.

[i]Einzelaufzeichnungspflicht bis zur Grenze der UnzumutbarkeitDer Steuerpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Geschäftsvorfälle einzeln aufzuzeichnen. Grenze hierfür ist die Unzumutbarkeit, insbesondere bei einer Vielzahl kleiner Bargeschäfte. Allerdings kann der Steuerpflichtige keine Unzumutbarkeit einwenden, wenn er von sich aus eine PC-Kasse mit Warenwirtschaftssystem verwendet und damit tatsächlich alle Geschäftsvorfälle einzeln erfasst hat.

[i]Apotheke setzte PC-Kasse mit Warenwirtschaftssystem einIn dem Streitfall ging es um eine Apothekerin, die als Einzelhändlerin buchführungspflichtig war und vom Prüfer zur Vorlage der Daten des eingesetzten War...