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BBK Nr. 9 vom Seite 389

Rechnungslegung von Stiftungen und Vereinen

Jochen Lang und Lars-Oliver Farwick

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 407Der HFA des IDW hat seine Stellungnahmen zur Rechnungslegung von Stiftungen und Vereinen aktualisiert und dabei zu strittigen Fragen Stellung genommen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Rechnungslegung von Stiftungen

[i]Instrumente Nach allen Landesstiftungsgesetzen sind die gesetzlichen Vertreter einer Stiftung verpflichtet, einen jährlichen Rechenschaftsbericht, bestehend aus einer Jahresrechnung und einer Vermögensübersicht, zu erstellen. Zusätzlich ist ein Tätigkeitsbericht zu verfassen, der Auskunft hinsichtlich der Erfüllung des Stiftungszwecks geben soll. Die Verantwortung zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung liegt beim Vorstand.

[i]Rechnungslegungspflicht Eine verpflichtende Rechnungslegung nach Handelsrecht ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für Stiftungen denkbar. So werden Stiftungen, die einen Bezug zu Spezialgesetzen aufweisen (wie z. B. KHBV, PBV) auf das HGB verwiesen. Überschreiten Stiftungen zudem bei Bilanzsumme, Umsätzen und Arbeiternehmerzahl bestimmte Grenzen, fallen sie unter Umständen unter das PublG und somit unter die Rechnungslegungspflicht nach Handelsrecht. Neben den genannten Vorschriften zur Rechnungslegung kann sich die ...