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Körperschaftsteuer | Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des Endbestands des EK 02
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die durch das JStG 2008 eingeführte pauschale und ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des Endbestands des EK 02 (§ 38 Abs. 5 und 6 KStG 2002 i. d. F. des JStG 2008) geht zwar mit einer unechten Rückwirkung einher; die bloße Erwartung, dass bei Verzicht auf Ausschüttungen bis zum Ablauf eines 15- bzw. später 18-jährigen Übergangszeitraums eine Nachbelastung vermieden werden kann, begründet aber keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. (2) Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 i. d. F. des JStG 2008 eingeräumte Recht, für die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren, begründet zwar eine Besserstellung steuerbefreiter Körperschaften sowie bestimmter Körperschaften aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft. Diese Besserstellung wird jedoch von sachlichen Gründen g...