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Lohnsteuer | Kein zeitanteiliger Ansatz der 1 %-Regelung bei nur zeitweiser Privatnutzung eines Dienstwagens
Nach dem ist der Nutzungsvorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens auch dann für jeden Kalendermonat mit dem vollen Betrag von 1 % des Bruttolistenpreises zu erfassen, wenn das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung steht. Nicht anzusetzen sind die Monatswerte nur für volle Kalendermonate, in denen eine private Nutzung oder eine Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ausgeschlossen ist.