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NWB BB 5/2015 S. 132

GmbH-Größenklassen: Prüfungspflicht kann entfallen

Wenn eine GmbH durch die neue Größenklassenzuordnung von einer mittelgroßen zu einer kleinen GmbH wird, entfällt u. a. die Prüfungspflicht durch den Wirtschaftsprüfer. Es besteht die Möglichkeit, bereits den Jahresabschluss 2014 nach den neuen Kriterien zu erstellen. Das bedeutet, dass man vom Vertrag zurücktreten kann, wenn bereits ein Abschlussprüfer bestellt wurde. Hat dieser bereits mit der Prüfung begonnen, müssen ihm schon erbrachte Leistungen bezahlt werden. Sollte auch für 2015 schon eine Abschlussprüfung beauftragt sein, kann man auch von diesem Vertrag zurücktreten.