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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 20-21 | Haushaltsnahe Leistungen: Betreuung eines Haustieres ist begünstigt

Das FG Düsseldorf hat Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.d. § 35a EStG anerkannt und damit der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen. Die Versorgung von Haustieren falle regelmäßig an und werde typischerweise durch den Halter und dessen Familienangehörige erledigt. Sie gehöre damit zur Hauswirtschaft des Halters.

Track 20 | Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Tierbesitzer

Wenn es eine Wahl der Finanzgerichtsentscheidung mit dem größten Medienecho geben würde, hätte das FG Düsseldorf 2015 mit seinem Katzenurteil allerbeste Chancen, einen der ersten Plätze zu belegen.

Bei der Betreuung eines Haustiers in der eigenen Wohnung handelt es sich um eine haushaltsnahe Leistung. Wer einen Dienstleister beauftragt, hat daher Anspruch auf den Steuerbonus nach § 35a EStG. – An diesem Richterspruch kam kein Redakteur vorbei.

Im Streitfall hielt ein Ehepaar in seiner Wohnung eine Hauskatze. Mit der Betreuung des Tieres beauftragten die Eheleute während ihrer Abwesenheit eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die ihnen pro Tag 12 € in Rechnung stellte. Hinzu kamen Benzinzuschläge. Am Pfingstmo...