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Keine Tonnagebesteuerung sowie Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Verkauf eines Handelsschiffs vor seiner Indienststellung
(1) Die Gewinnermittlung nach § 5a EStG setzt u. a. die Absicht des Stpfl. zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus. Daran fehlt es u. a., wenn eine Einschiffsgesellschaft ihr Schiff bereits vor seiner Indienststellung veräußert hat (Festhaltung am NWB EAAAE-52250, BStBl 2014 II S. 253 = Kurzinfo StuB StuB 2014 S. 112 NWB HAAAE-54728). (2) Ist Gegenstand des Unternehmens einer Einschiffsgesellschaft vorrangig der Betrieb des Schiffs, können betriebliche Leistungen erst nach Ablieferung des Schiffs erbracht werden. Die vor diesem Zeitpunkt liegenden Bemühungen, Fracht- oder Charterverträge für das Schiff zu erlangen, stellen sich demgegenüber als vorbereitende Maßnahmen der Auftragsbeschaffung dar, die für sich gesehen die Gewerbesteuerpflicht noch nicht begründen können; gewerbesteuerlich releva...