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Umsatzsteuer | Umsätze einer Internet-Apotheke
Die an Kassenpatienten von einer Internet-Apotheke gezahlten „Aufwandsentschädigungen“ für die Mitwirkung dieser Patienten an ihrer von der Apotheke berufsrechtlich geschuldeten Beratung mindert nicht die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Versandhandelsumsätze gegenüber den Privatpatienten (Bezug: § 17 UStG).
Gem. § 17 UStG liegt eine Entgeltminderung nur dann vor, wenn sich die Bemessungsgrundlage eines steuerpflichtigen Umsatzes geändert hat. Es muss eine hinreichende Verknüpfung zu Leistungen bestehen, die der Unternehmer tatsächlich an bestimmte Abnehmer ausgeführt hat. Das ist jedoch bei Aufwandsentschädigungen anS. 320 Kassenpatienten im Hinblick auf die Lieferungen an die Privatpatienten nicht der Fall, so der BFH.