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Rückstellung wegen Schadenersatz
(1) Ist der Mitgeschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH, gegen die eine Stadt Schadenersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 266 StGB geltend macht, zugleich einzelunternehmerisch gegenüber der GmbH als Unternehmensberater tätig, scheidet gem. rkr. NWB YAAAE-82232 (EFG 2015 S. 177) beim Einzelunternehmen eine Rückstellung wegen Schadenersatz aufgrund der drohenden Inanspruchnahme der GmbH als Vertragspartner der Stadt aus, wenn die Stadt zu keiner Zeit einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Einzelunternehmen als Subunternehmer geltend macht und auch nie vorgesehen hat. (2) Eine Rückstellung wegen Schadenersatz beim Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH lässt sich auch nicht mit dem Hinweis auf eine Durchgriffshaft...