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IWB 8/2015 S. 267

Bundestag | Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung

Mit [i]Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz, BT-Drucks. 18/4201 einem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz will die Bundesregierung die Umsetzung der ab anzuwendenden EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 regeln. In dem Gesetz sollen Zuständigkeiten, Zulassung von Zwangsvollstreckungen und Ähnliches geregelt werden. Zudem sollen die gerichtlichen Zuständigkeiten nicht nur für das Europäische Nachlasszeugnis geregelt, sondern auch die entsprechenden Vorschriften zum deutschen Erbschein angeglichen werden. Für beides soll künftig möglichst dasselbe Gericht zuständig sein.