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BMF | Zusatzabkommen zum DBA mit Frankreich
Deutschland und Frankreich haben am ein Zusatzabkommen zum DBA mit Frankreich unterzeichnet und damit Neuregelungen zur Rentenbesteuerung beschlossen. Zukünftig werden Zahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Frankreich ansässige Bezieher ausschließlich in Frankreich besteuert. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall. Ferner wurde ein Fiskalausgleich in Bezug auf die Grenzgängerregelung vereinbart. Zu seinem Inkrafttreten bedarf das Zusatzabkommen noch der Ratifikation auf beiden Seiten. Es ist beabsichtigt, die Anwendung des Zusatzabkommens ab dem Jahr 2016 sicherzustellen.