Keine Chance mehr für Torpedos?
Seit [i]Neue Brüssel Ia-Verordnung in Kraft getretendem gilt die sog. Brüssel Ia-Verordnung. Darin geregelt ist die internationale Zuständigkeit der Gerichte gegenüber Beklagten, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Die wichtigste Neuerung betrifft das Vollstreckungsverfahren: Eine in einem EU-Mitgliedstaat ergangene Entscheidung ist danach unmittelbar in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckbar, ohne dass sie dort noch zusätzlich für vollstreckbar erklärt werden muss. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Durchsetzbarkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen. Bislang konnten in der Praxis Gerichtsstandsvereinbarungen durch die Eröffnung eines Verfahrens vor einem bewusst gesuchten unzuständigen Gericht – zumeist in einem Land, das für lange Verfahrensdauern bekannt ist – torpediert werden. Durch diese sog. Torpedoklage konnte verhindert werden, dass das eigentlich zuständige Gericht zügig über einen Rechtsstreit entscheiden kann. Mit der neuen Verordnung sollen solche Fälle nicht mehr möglich sein, wenn sich die Vertragspartner auf einen ausschließlichen Gerichtsstand verständigt haben. Ring/Olsen-Ring erläutern in ihrem Beitrag ab S. 289 die Inhalte der Brüssel Ia-VO und die wesentlichen Änderungen zur Vorgängerfassung.
[i]Top-Beitrag: Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus KapitalvermögenDer Umfang der beschränkten Steuerpflicht bei Einkünften aus Kapitalvermögen hat erhebliche Bedeutung für ausländische Investoren und den inländischen Kapitalmarkt. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG regelt die Voraussetzungen, doch Rechtsuntersicherheiten bestehen vor allem hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen an den Inlandsbezug bei Erträgen aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen zu stellen sind. Für Zinsen aus nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten lässt sich dem Wortlaut der Vorschrift gar kein inländischer Anknüpfungspunkt entnehmen. Der Beitrag von Ackermann ab S. 270 widmet sich intensiv den Regelungen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG und zeigt einige wichtige Praxisprobleme auf.
[i]Der NWB Experten-Blog„Ein sanfter Einstieg: Drei kleine Bitten an den Umsatzsteuergesetzgeber“ oder „Fooled by the numbers – Irrungen und Wirrungen um Pensionsrückstellungen“ – so lauten die ersten Überschriften im NWB Experten-Blog, der vor Kurzem gestartet ist. Diese vermitteln schon einen ersten Eindruck, worum es hier geht: Der NWB Experten-Blog thematisiert, worüber die Branche spricht, wo die Stolpersteine liegen und welche Konsequenzen aktuelle Entwicklungen in der Praxis haben – dies in einem eher lockeren Schreibstil und mit einer starken Meinung kombiniert. Schauen auch Sie rein und kommentieren Sie die Beiträge. Der Blog ist unter www.nwb-experten-blog.de oder über www.nwb.de über den Reiter „Blogs“ erreichbar.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 8 / 2015 Seite 1
JAAAE-88426