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FG Berlin-Brandenburg | Keine Steuerverstrickung von Darlehensverbindlichkeiten bei beschränkt steuerpflichtigen Immobiliengesellschaften
Ein von einer beschränkt steuerpflichtigen betriebsstättenlosen Kapitalgesellschaft aufgenommenes Finanzierungsdarlehen stellt bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Veräußerung inländischen Grundbesitzes kein S. 267(fiktives) Betriebsvermögen dar. Der Verzicht auf die Darlehensforderung seitens des Gläubigers führt nicht zu inländischen Einkünften der Kapitalgesellschaft.
Die Klin., eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg, ohne feste Geschäftseinrichtung in Deutschland, erwarb in 2007 ein vermietetes Grundstück. Den Erwerb finanzierte sie überwiegend durch grundpfandrechtlich besicherte Bankdarlehen sowie durch ein Darlehen einer Konzerngesellschaft. Als die Klin. die Immobilie im Februar 2011 veräußert...