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NWB direkt Nr. 17 vom Seite 473

Anhebung von Grund-/Kinderfreibetrag, Kindergeld/-zuschlag und Bürokratieentlastung

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-88140 Am hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe mit steuerlichen Regelungen beschlossen. Zum einen werden damit die Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts umgesetzt, zum anderen Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Die Gesetzentwürfe beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

Ausführlicher Beitrag s. .

I. Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags:

  • [i]Erhöhung des KinderfreibetragsDer Kinderfreibetrag wird in zwei Schritten erhöht. Für das Kalenderjahr 2015 soll er für jeden Elternteil auf 2.256 € (insgesamt 4.512 €), für die Kalenderjahre ab 2016 nochmals auf dann 2.304 € (insgesamt 4.608 €) erhöht werden (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG).

  • [i]Anhebung des GrundfreibetragsAuch der Grundfreibetrag von derzeit 8.354 € wird in zwei Schritten erhöht. Für das Kalenderjahr 2015 wird der steuerliche Grundfreibetrag auf 8.472 € angehoben. Für die Kalenderjahre ab 2016 soll er dann auf 8.652 € steigen (§ 32a Abs. 1 EStG).

  • [i]Folgeanpassung beim LohnsteuerabzugAls Folgeänderung zur Tarifänderung wird auch der Zahlenwert in § 39b Abs. 2 Satz 7 zweiter Halbsatz EStG erhöht. Für den Lohnsteuerabzug 2015 wird der Zahlenwert von derzeit 9.763 € auf 9.873 € angehoben, für den Lohnsteuerabzug ab 2016 dann nochmals auf 10....