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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 279

Betriebe gewerblicher Art im Körperschaftsteuerrecht

Begriff und Besteuerung im Überblick

Prof. Dr. habil. Jürgen W. Hidien und Prof. Dr. Volker Versin

Die Verfasser verantworten turnusmäßig an der Fachhochschule für Finanzen (FHF) des Landes NRW Seminare zur „Besteuerung der öffentlichen Hand“. Die Veranstaltungen werden im Grund- und Hauptstudium z. T. unter Mitwirkung von Gastreferenten der OFD NRW durchgeführt. In einem zweiteiligen Beitrag in den SteuerStud-Ausgaben 11/2014 S. 662 NWB CAAAE-77061 und 12/2014 S. 718 NWB FAAAE-79030 haben wir bereits die staatsrechtlichen Grundlagen der Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung der öffentlichen Hand als Steuersubjekt und Steuerschuldner analysiert. In dem nachfolgenden Beitrag verschaffen wir Ihnen einen Überblick über den Grundlagenbegriff des Betriebs gewerblicher Art und die Grundzüge seiner körperschaftsteuerrechtlichen Besteuerung.

I. Einführung

1. Staat als Steuergläubiger und partielles Steuersubjekt

Die Bund und Ländern hälftig (Art. 106 Abs. 3 Satz 2 GG) zustehende Körperschaftsteuer wird nach Maßgabe des KStG besteuert und belastet im Wesentlichen das Einkommen von juristischen Personen des Privatrechts. Eine einheitliche, rechtsformneutrale Ertragsteuer für alle Unternehmensarten besteht noch nicht. Der Staat und seine mehr oder weniger rechtsfähigen Verwaltungseinheit...