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Einkommensteuer: Systemwechsel zur Abgeltungsteuer - Schuldzinsen als Werbungskosten
Leitsätze
Im Zusammenhang mit einer teilweise kreditfinanzierten Festgeldanlage im Veranlagungszeitraum 2008 angefallene Schuldzinsen können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn die Zinsen aus dem Festgeld erst im Veranlagungszeitraum 2009 zufließen.
§ 20 Abs. 9 Satz 1 zweiter Halbs. EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 ist erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden.
Sachverhalt
Der Kläger legte
im Mai 2008 900.000 € als Festgeld bei einer Sparkasse an. Das Festgeld
lief bis zum Januar 2009. Hierfür nahm der Kläger bei einem anderen
Kreditinstitut einen Kredit i. H. von 300.000 € auf. Die Festgeldanlage
war für den Kläger besonders attraktiv, weil die Sparkasse bei einer
Aufstockung des Festgelds relativ günstige Anlagekonditionen zusagte, obwohl
sich bereits im Jahr 2008 ein Fallen des Zinsniveaus abzeichnete.
Im Jahr 2008 leistete der Kläger Zinsen für den Kredit i. H. von rd. 10.200 €. Im Januar 2009 wurden dem Kläger auf seinem Festgeldkonto Zinsen i. H. von rd. 29.800 € (abzgl. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag) gutgeschrieben. Am selbe...