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Sozialrecht | Bemessung des Elterngelds bei Selbständigen
Auch bei Berechtigten mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist das für die Elterngeldberechnung maßgebliche vorgeburtliche Erwerbseinkommen entsprechend der Grundregel des § 2b Abs. 1 Satz 1 BEEG im Ausgangspunkt anhand der in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes erzielten Einkünfte zu bestimmen, sofern eine Heranziehung des (an sich maßgeblichen) letzten steuerlichen Gewinnermittlungszeitraums (§ 2b Abs. 2 Satz 1 BEEG) für den Berechtigten unzumutbare schwerwiegende Nachteile in Form einer Verkürzung des Elterngeldanspruchs um jedenfalls mehr als 20 % nach sich ziehen würde und damit die verfassungsrechtlichen Grenzen einer sachgerechten Typisierung überschritten würden.
Der Senat hält eine teleologische Reduktion des § 2b Abs. 2 Satz 1 BEEG, der zur Bemessung des Elterngelds bei [i]Grundlagen „Elterngeld und Elternzeit“ NWB IAAAE-35807 Freiberufle...