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Erbschaftsteuer | Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast?
Mit hat der BFH das BMF aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil nur anteilig als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann, wenn zum Nachlass ein nach § 13a ErbStG begünstigter Anteil an einer Kapitalgesellschaft gehört.
Der BFH hat Bedenken gegen die Verwaltungsauffassung, der zufolge die Pflichtteilsverpflichtungen nicht nach § 10 Abs. 6 ErbStG abzugsfähig sein sollen, soweit das ihnen zugrunde liegende Vermögen (z. B. nach § 13a ErbStG) steuerfrei ist.