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LSG Hamburg Urteil v. - L 5 KA 10/12

Im Streit ist die Höhe des Honoraranspruchs der Klägerin für das Quartal IV/2009 vor dem Hintergrund der Frage, ob ihr als - inzwischen ehemaliger - Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) der 10%-ige Aufschlag auf das Regelleistungsvolumen (RLV) für fach- und schwerpunktgleiche BAGen zusteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAE-88322

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