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BBK Nr. 8 vom

Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz

Günther H. Krüger

Durch das Mindestlohngesetz gilt seit dem erstmals in Deutschland eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze von 8,50 €. Er gilt in dieser Höhe vorerst bis zum . Anpassungen werden zum und danach alle zwei Jahre vorgenommen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Anspruchsberechtigte Personen

Der gesetzliche Anspruch auf Mindestlohn gilt für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer über 18 Jahre und auch für in Deutschland arbeitende ausländische Beschäftigte. Er gilt auch in allen Unternehmen. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn nicht für Personen unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss und für Auszubildende nach dem BBiG oder für ehrenamtlich Tätige. Bei Langzeitarbeitslosen kann in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abgewichen werden. Abweichungen und Besonderheiten gelten noch für Zeitungszusteller und Praktikanten.

II. Berechnung des Mindestlohns

[i]Arbeitshilfe, Mindestlohn-Rechner (BMAS) NWB FAAAE-85254 Der Mindestlohn in Höhe von 8,50 € bezieht sich auf den steuerpflichtigen Bruttolohn pro Arbeitsstunde; ggf. ist eine Umrechnung notwendig in einen effektiven Bruttostundenlohn Steuerpflichtige Sachleistungen sind bei der Umrechnung in ein Stundenentgelt zu berücksichti...