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NWB Nr. 17 vom Seite 1271

Gewinnentstehung bei Kommanditisten durch doppelte Verlustzurechnung?

Zusammenwirken von nicht abziehbaren Aufwendungen und nicht verrechenbaren Verlusten

Ralf Kater

Durch die Vorschrift des § 15a EStG soll sichergestellt werden, dass Kommanditisten Verluste aus ihrer Beteiligung nur insoweit abziehen können, wie sie auch wirtschaftlich belastet sind. In der Höhe, in der Kommanditisten die ihnen zugewiesenen Verluste nicht ausgleichen müssen, darf kein Verlustabzug erfolgen. Nachfolgend wird das Zusammenwirken von negativen Einkünften, die nach § 3c Abs. 2 EStG mit 60 % dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden müssen, und dem beschränkten Verlustabzug i. S. des § 15a EStG aufgezeigt. Durch die beiden Regelungen kann es m. E. vorkommen, dass ein Verlust doppelt hinzugerechnet wird und so ein Gewinn entstehen kann.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB WAAAC-82953 der infoCenter-Beitrag „Verluste bei beschränkter Haftung, § 15a EStG” und unter der NWB DokID NWB JAAAC-47076 der infoCenter-Beitrag „Kapitalkonto” aufrufbar.

S. 1272

I. Ausgangssachverhalt

Beispiel

[i]Steger, NWB 14/2013 S. 998; Engelberth, NWB 21/2011 S. 1808Folgende Ausgangsbilanz der AB GmbH & Co. KG wird zur Veranschaulichung der Auswirkungen zugrunde gelegt:


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Aktiva
Passiva
Beteiligung X-AG
2.000.000 €
Kapital A
1.000.000 €
Kapital B
0 €
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