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Hessisches Finanzgericht   v. - 5 K 2079/12

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1

Grunderwerbsteuerpflicht bei Anteilsvereinigung

Leitsatz

  1. Die Voraussetzungen des §§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG in Form der Anteilsvereinigung liegen dann vor, wenn der die Anteile in seiner Hand für einen der Erwerber seinen Willen in der jeweiligen Gesellschaft zu 95 % durchsetzen kann, wobei ein mittelbarer Erwerb der Anteile durch Zwischenschaltung einer oder mehrerer Gesellschaften ausreicht.

  2. Eine noch ausstehende Kaufpreiszahlung ändert nichts an der Zuordnung der Anteile zum Erwerber.

Fundstelle(n):
RAAAE-88124

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