Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Referentenentwurf zum Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) veröffentlicht
Am hat das BMJV den Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) veröffentlicht. Damit wird eine erste Grundlage zur Umsetzung der Vorgaben durch die EU-Reform der Abschlussprüfung vorgelegt. Im Gesetzentwurf werden vor allem folgende Aspekte thematisiert:
Klarstellung, welche Unternehmen von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfasst werden (§ 317 Abs. 3a HGB-E),
Pflichtrotation (§ 318 Abs. 1a HGB-E),
Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (§ 319a Abs. 1 HGB-E),
Prüfungsbericht (§ 321 HGB-E),
Bestätigungsvermerk (§ 322a HGB-E),
Prüfungsausschuss (§ 324 HGB-E) sowie
Ausnahmen für die Abschlussprüfung bei Sparkassen und Genossenschaften.
Weitere berufsrechtliche Änderungen insbesondere in der WPO sowie zur Abschl...