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BFH 09.12.2014 IV R 29/14, BBK 8/2015 S. 352

Steuerrecht | Gesamtplan bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Der BFH lässt die Buchwertfortführung bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu, wenn der Mitunternehmer zuvor sein Sonderbetriebsvermögen veräußert hat und diese Veräußerung sowie die anschließende Übertragung des verbleibenden Mitunternehmeranteils auf einer einheitlichen Planung beruhen.

Beispiel

[i]Verkauf des SonderBV vor der Übertragung des KG-Anteils A ist Kommanditist der A-KG. Zu seinem Mitunternehmeranteil gehört auch Sonderbetriebsvermögen in Gestalt eines Grundstücks, das er an die A-KG vermietet hat. A verkauft nun am das Grundstück an D mit Gewinn und überträgt am seinen Kommanditanteil (d. h. ohne das bereits veräußerte Grundstück) unentgeltlich auf seinen Sohn S.

[i]Buchwertübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG Nach dem BFH kann für die Übertragung auf S der Buchwert gemäß § 6 Abs. 3 EStG angesetzt werden. Unschädlich ist, dass auf S nic...