Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitnehmereigenschaft eines GmbH-Prokuristen
Ebenso wie das dem Organverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH zugrunde liegende Schuldverhältnis als Arbeitsvertrag qualifiziert werden kann (vgl. nur NWB NAAAE-09813), kann umgekehrt der zwischen einem Prokuristen und der GmbH als Arbeitgeberin geschlossene Vertrag ein freies Dienstverhältnis sein, wenn jener seine Tätigkeit abredegemäß in persönlicher Unabhängigkeit i. S. der dafür rechtlich relevanten Kriterien erbringt. Dies kommt namentlich dann in Betracht, wenn der bislang aufgrund eines freien Dienstverhältnisses tätige Geschäftsführer als solcher abberufen und unter Beibehaltung aller bisherigen vertraglichen Absprachen zum Prokuristen mit Leitungsfunktionen bestellt wird ( NWB OAAAE-80530).