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(Mindest-)Pensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer
Nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 EStG sind für die Berechnung des Teilwerts der Pensionsrückstellung die Jahresbeträge zugrunde zu legen, die vom Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, bis zu dem in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls rechnungsmäßig aufzubringen sind. Ein Mindestpensionsalter wird hiernach auch für die Zusage gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht vorausgesetzt. Das hat der BFH bereits mit dem Urteil vom - I R 72/12 NWB HAAAE-60362 (BFHE 244 S. 236 = Kurzinfo StuB 2014 S. 307 NWB TAAAE-61557) gegen die Verwaltungsauffassung entschieden, und daran hält er jetzt ausdrücklich fest (Bezug: § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 EStG 2009; R 41 Abs. 9 Satz 1 EStR 2001, R 6a Abs. 8 EStR 2012).
Die Finanzverwaltung hat das Urteil I R 72/12 vom bislang noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht...