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Umsatzsteuer | Vorlage der Originalrechnung als Voraussetzung des Antrags auf Vorsteuervergütung nach § 18 Abs. 9 UStG
(1) Die Antragsfrist des § 18 Abs. 9 UStG ist eine Ausschlussfrist, die nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird, wobei dem Antrag die Rechnungen und Einfuhrbelege im Original beizufügen sind. (2) Das Verlangen nach Vorlage der Originalrechnung mit dem Vergütungsantrag kann unverhältnismäßig sein, wenn das Unvermögen des Antragstellers zur fristgerechten Vorlage der Originalrechnung vom Antragsteller nicht zu vertreten ist (Bezug: § 15, § 16, § 18 Abs. 1 bis 4, Abs. 9 UStG 2005; Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1 GG; § 109, § 110 AO; § 96 Abs. 2 FGO; Art. 6, Art. 12 EGV; Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG; Art. 3 Achte Richtlinie 79/1072/EWG).
(1) Nach § 18 Abs. 9 Satz 1 UStG in der vor 2010 gültigen Fassung kann zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens das BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Re...