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BFH 17.12.2014 II R 24/13, StuB 7/2015 S. 275

Grunderwerbsteuer | Verlust der Steuervergünstigung aus § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei Anteilsübertragung auf eine Kapitalgesellschaft

(1) Die allgemeine Steuervergünstigung des § 3 Nr. 4 GrEStG für Grundstückserwerbe durch den Ehegatten findet im Rahmen des § 6 GrEStG entsprechende Anwendung. (2) Überträgt ein Gesamthänder einen Anteil am Vermögen der erwerbenden Gesamthand auf eine Kapitalgesellschaft, liegt darin eine Verminderung des Anteils i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. (3) Bei einer doppelstöckigen Gesamthandsgemeinschaft tritt eine Verminderung der Beteiligung des Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG auch dann ein, wenn die Anteile der an der erwerbenden Gesamthand beteiligten anderen Gesamthand rechtgeschäftlich oder durch Umwandlung auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werden (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Nr. 4, § 6 Abs. 1, Abs. 3 GrEStG). S. 276

Praxishinweise

Wie in den Fällen der Übertragung von Grundvermögen einer...