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Unternehmenswertminderung und Einzelbewertungsgrundsatz nach HGB
I. Sachverhalt
Die M GmbH hat in ihrem Einzelabschluss für das Jahr X1 die Beteiligung an einem 100 %igen Tochterunternehmen (T GmbH) aufgrund einer nach IDW RS HFA 10 durchgeführten (Ertrags-)Bewertung in Einklang mit § 253 Abs. 3 HGB wegen einer dauerhaften Wertminderung auf 600 T€ außerplanmäßig abgeschrieben. Im HGB-Konzernabschluss der M GmbH ist der aus dem früheren Erwerb der T GmbH entstandene Geschäfts- oder Firmenwert bereits voll abgeschrieben. Das Delta der im vorläufigen Konzernabschluss der M GmbH für X1 ausgewiesenen einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden der T GmbH ( net assets) beträgt – vor etwaigen weiteren Abschreibungen – noch 950 T€.
II. Fragestellung
Löst der niedrigere Beteiligungsansatz im Einzelabschluss automatisch auch eine korrespondierende Wertminderung der net assets des betreffenden Tochterunternehmens im Konzernabschluss um 350 T€ aus (unabhängig von der sich daran anschließenden Frage, wie eine solche Abschreibung auf die Einzelposten zu verteilen ist)?
III. Lösungshinweise
1. Überblick über das Meinungsbild
Die aufgeworfene Frage wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt. So ist nach Baetge/Klaholz/Jonas im Falle einer na...