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Keine Abfärbewirkung geringfügiger gewerblicher Einnahmen freiberuflicher Personengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-87435 Der BFH hat mit Urteilen vom - VIII R 6/12 NWB YAAAE-84199, VIII R 16/11 NWB VAAAE-84161 und VIII R 41/11 NWB ZAAAE-84164 einerseits die Abfärbetheorie, andererseits aber die Ausnahme für äußerst geringfügige Einnahmen bestätigt und im Wege einer typisierenden Beurteilung erstmals Umsatzgrenzen festgelegt.
Ausführlicher Beitrag s. .
, VIII 16/11 und VIII R 41/11
Im [i]Relative und absolute UmsatzgrenzeWege typisierender Gesetzesauslegung hat der BFH eine relative und absolute Umsatzgrenze festgelegt: Die Infektionswirkung selbständiger abgrenzbarer Tätigkeiten entsteht nur, wenn die sich aus der praktizierten Gewinnermittlungsmethode ergebenden Umsatzerlöse aus der gewerblichen Tätigkeit ohne Umsatzsteuer im Veranlagungszeitraum 3 % der gesamten Nettoumsatzerlöse übersteigen oder mehr als 24.500 € betragen. Das Abstellen auf den einzelnen Veranlagungszeitraum führt bei Gesellschaften mit stark schwankenden Umsätzen zu Ungereimtheiten.
Handelt es sich bei den ihrer [i]Zweistufige Prüfung bleibtArt nach gewerblichen Tätigkeiten um mit den freiberuflichen Leistungen untrennbar verflochtene Aktivitäten, tritt die Abfärbewirkung nicht ein. Vielmehr ist zu prüfen, ob die freiberuflichen o...