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Erbrecht | Genehmigungsfähigkeit einer Beteiligung eines Minderjährigen an Vermögensverwaltungs-GbR
Gründen Eltern gemeinsam mit ihrem Kind eine BGB-Gesellschaft zum Zweck der Vermögensverwaltung, die von den Eltern noch über die Volljährigkeit hinaus verwaltet wird, deren geschäftliches Risiko aber allein der Minderjährige trägt, und wenden sie dieser GbR einen erheblichen Vermögenswert (hier: Barvermögen über 400.000 €) zu, überwiegen die für die Frage der Genehmigungsfähigkeit [i]Zur vorweggenommenen Erbfolge unter Beteiligung Minderjähriger Keller/von Schrenck, NWB 34/2014 S. 2555des Gesellschaftsvertrags maßgeblichen Nachteile für den Minderjährigen die Vorteile dieser Zuwendung, namentlich wenn er die volle Verfügung über das Vermögen voraussichtlich erst nach Ablauf von 30 Jahren erhält, sich das übertragene Vermögen auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss, bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft aber nicht den vollen Verkehrswert der ...