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BGH 02.12.2014 II ZR 322/13, NWB 15/2015 S. 1038

Gesellschaftsrecht | Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils und Konvergenz von Nennwertsumme und Stammkapital

Der Beschluss über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils (§ 34 GmbHG) ist nicht deshalb nichtig, weil die Gesellschafterversammlung nicht zugleich Maßnahmen ergriffen hat, um ein Auseinanderfallen der Summe der Nennbeträge der nach der Einziehung verbliebenen Geschäftsanteile und dem Stammkapital der Gesellschaft zu verhindern.

Anmerkung:

Die satzungsmäßige Einziehung des Geschäftsanteils führt zwar zu seiner Vernichtung und geht damit unter (vgl. Strohn, Münchner Kommentar GmbHG, 2. Aufl. 2015, § 34, Rn. 64), [i]infoCenter „Ausschließung von GmbH-Gesellschaftern und Einziehung von Gesellschaftsanteilen“ NWB JAAAD-82347 dessen Vernichtung hat aber keine Auswirkungen auf das Stammkapital. Dieses bleibt von der Einziehung vielmehr unberührt. Das Stammkapital darf nicht durch die Abfindung des Gesellschafters, dessen Geschäftsanteil eingezogen wurde, unterschritten werden ...