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FG Hamburg 20.01.2015 3 K 157/14, NWB 15/2015 S. 1034

Einkommensteuer | Betreiberin einer Kindertagesstätte erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

Das die für die Frage der Freiberuflichkeit geltenden Grundsätze der Eigenverantwortlichkeit für den Bereich einer erzieherischen Tätigkeit konkretisiert.

Anmerkung:

Die Klägerin, eine Diplom-Sozialpädagogin, eröffnete im Jahr 2006 eine Kindertagesstätte, in der im Streitzeitraum bis zu 45 Kinder in zwei Gruppen – einer Krippengruppe und einer Elementargruppe – auf der Grundlage eines von der Klägerin entwickelten pädagogischen Konzepts betreut werden. In beiden Gruppen waren jeweils drei angestellte Erzieherinnen tätig. Daneben beschäftigte die Klägerin jeweils in Teilzeit eine Verwaltungsangestellte, eine hauswirtschaftliche Kraft und eine Aushilfe im pädagogischen Bereich. Das Finanzgericht führt aus, dass die Grup...