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BMF | Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer ab Anfang 2015
Das zur Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nach § 43a Abs. 3 EStG ab 2015 Stellung genommen. Hintergrund dafür ist die Aufhebung der spanischen Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer bezogen auf Ausschüttungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.500 € mit Wirkung zum (Gesetz 26/2014 vom ). Daher kann ab dem die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die im Steuerabzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Es ist nur die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer anzusetzen (§ 32d Abs. 4 und 5 EStG). Das (IV C 1 - S 2406/10/10001 :002 NWB TAAAD-91793) ist nur noch für Kapitalerträge anzu...