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KSR Nr. 4 vom Seite 10

Strenge Anforderungen an Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Bei Vermietungsabsicht ist der Stichtag entscheidend

Susanne Christ

Nach § 13c ErbStG werden bei zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken nur 90 % des steuerlichen Werts der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterworfen. Nachdem das BVerfG Ende 2014 entschieden hat, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz trotz verfassungsrechtlicher Bedenken weiterhin gilt, rücken auch Steuerbefreiungen, die Vermögenswerte außerhalb von Betriebsvermögen erfassen, aufgrund aktueller Entscheidungen des BFH wieder in den Vordergrund. Auch wenn eine 10%ige Ermäßigung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine nicht gerade üppige Steuerbefreiung darstellt, nehmen Betroffene sie gern in Anspruch. In der Praxis sind daran besonders Geschwister und weiter entfernte Verwandte interessiert, denen lediglich ein persönlicher Freibetrag von 20.000 € gewährt wird und die mit mindestens 15 % bzw. 30 % Erbschaft-/Schenkungsteuer belastet sind.

Voraussetzungen der Steuerbefreiung im Einzelnen

Der BFH hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass die Steuerbefreiung des § 13c ErbStG gewährt wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um ein bebautes Grundstück oder einen Grundstücksteil,

  • es ist im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem...