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BBK Nr. 7 vom

Buchung und Bilanzierung geleisteter Anzahlungen

Dr. Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Anzahlungen [i]Definition und Ausweis stellen Vorleistungen eines Vertragspartners im Rahmen eines schwebenden Geschäfts dar. Sie können sowohl das Anlagevermögen (immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) als auch das Umlaufvermögen (Vorräte) betreffen. Der Ausweis hat dem Grunde nach unter der Position zu erfolgen, für die die Vorleistung erbracht worden ist.

Hinweis:

Neben [i]Sonstige Vermögensgegenstände den explizit genannten Bilanzpositionen ist auch ein Ausweis von geleisteten Anzahlungen im Umlaufvermögen unter den sonstigen Vermögensgegenständen denkbar, sofern diese nicht die Erlangung von Vorräten betreffen. Davon abzugrenzen sind jedoch sonstige Vermögensgegenstände mit Vorleistungscharakter, die nicht auf einer Anzahlung, sondern auf der Erbringung einer Lieferung oder Leistung beruhen.

Die [i]Zeidler/Mißbach (Hrsg.), Rückstellungen von A-Z: Drohende Verluste NWB CAAAC-48179Erfassung der geleisteten Anzahlungen stellt insoweit eine Ausnahme des Grundsatzes dar, dass schwebende Geschäfte im Jahresabschluss nicht abzubilden sind, es sei denn, es droht ein Verlust aus dem Geschäft. In diesem Fall ist zumindest in der Handelsbilanz eine Drohverlustrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zu bilden. Die Erfassung der geleist...