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Rückstellungen: Pensionsverpflichtungen – Allgemeine Grundlagen
Änderungsdokumentation: Juni 2014: Neubearbeitung durch Jürgen Pradl.
Eine Übersichtsseite zu den Rückstellungen von A-Z finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Betriebliche Pensionsverpflichtungen
1. Legaldefinition der betrieblichen Altersversorgung
Entsprechend der Legaldefinition des Begriffs der betrieblichen Altersversorgung gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG liegt eine betriebliche Pensionsverpflichtung immer dann vor, wenn
einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses
von seinem Arbeitgeber
Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt werden.
Betriebliche Altersversorgung liegt somit nur dann vor, wenn die zugesagten Leistungen durch die biologischen Ereignisse Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst werden.
Entgegen der o. g. Formulierung, die sich zunächst nur auf die Personengruppe der Arbeitnehmer bezieht, können betriebliche Versorgungsversprechen auch Personen gegenüber erteilt werden, die der Personengruppe der sog. Nicht-Arbeitnehmer zuzuordnen sind. Als Nicht-Arbeitnehmer kommen folgende Personen in Betracht:
Nicht-Arbeitnehmer:
Arbeitnehmerähnliche Personen
nicht abhängige Selbständige
Organ...