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Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung gemischt genutzter Gebäude
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-86956 Der NWB QAAAE-81789 über verschiedene Fragestellungen im Bereich der Abgabenordnung und Umsatzsteuer entschieden. Die Ausführungen des BFH zur Vorsteuerkorrektur i. S. des § 15a UStG werfen dabei Fragen auf.
Ausführlicher Beitrag s..
: [i]UrteilssachverhaltDie Kläger errichteten in 2002 ein Einfamilienhaus, das sie für unternehmerische und für private Zwecke nutzten. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2002, mit der sie den Vorsteuerabzug aus den gesamten Herstellungskosten für das Gebäude vornahmen, reichten sie in 2005 ein. Dieser Bescheid wurde bestandskräftig. Streitig war hingegen die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe aus der privaten Nutzung im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2005.
Auslegung Entnahmebesteuerung: [i]Berechtigung ist für jeden Voranmeldungszeitraum nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Rechtslage zu beurteilenZutreffend geht der BFH davon aus, dass es vorliegend zu keiner Entnahmebesteuerung kommt. Denn § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG setzt voraus, dass der Gegenstand zum Vorsteuerabzug „berechtigt“ hat. Unbeachtlich ist hingegen, ob der Vorsteuerabzug tatsächlich vorgenommen wird. Das Merkmal der Berechtigung ist für jeden Voranmeldungszeitr...BStBl 2014 II S. 76BStBl 2009 II S. 741