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Einkommensteuer | Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim
Der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigte Teil der Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim kann grds. nach § 35a EStG steuerlich berücksichtigt werden. Dies gilt nach dem jedoch nicht, wenn die Zahlung des Angehörigen aufgrund seiner Inanspruchnahme als Unterhaltsverpflichteter an die Stadtkämmerei und nicht unmittelbar an den Heimträger und Leistungserbringer erfolgt.
Zwar steht die Steuerermäßigung neben der pflegebedürftigen Person auch anderen Personen zu, wenn diese für entsprechende Pflege- oder Betreuungsleistungen aufkommen ( BStBl 2014 I S. 75, Rn. 10). Allerdings scheitert vorliegend die Steuerermäßigung daran, dass die...