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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzugsberechtigung vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft
Der 1. Senat des entscheiden, dass eine Einzelperson vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft mit einer Vorgründungsgesellschaft (als „Vorgründungseinzelunternehmer“) vergleichbar und daher zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Der Kläger wollte sich mit der Montage von und dem Handel mit Bauelementen selbständig machen. Er beabsichtigte, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen, die einen bestehenden Betrieb übernehmen sollte. Dazu habe er sich beraten und ein Konzept erstellen lassen („Existenzgründungsbericht“). Letztlich sei es aber nicht zu der Gründung gekommen. Mit seiner Steuererklärung machte er die Umsatzsteuerbeträge aus den Rechnungen der Berater als Vorsteuer geltend. Das Finanzamt lehnte den ...