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Einkommensteuer | Verkauf von Schmuckstücken über „eBay“ als gewerbliche Tätigkeit
Das entschieden, dass eine Hausfrau, die Schmuckstücke und andere Gegenstände über das Internet bzw. über Zeitungsanzeigen im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zum Verkauf anbietet, sowohl unternehmerisch als auch gewerblich tätig wird.
Die Tätigkeit der Klägerin wäre nicht als gewerblich zu qualifizieren, wenn sie nahezu ausschließlich eigene Vermögensgegenstände verkauft hätte. Die Klägerin hat dies zwar pauschal behauptet, konnte es aber nicht schlüssig darlegen. Sie hat vorgetragen, lediglich ihr geschenkte Schmuckstücke verkauft zu haben. Mangels Angaben zur Herkunft der Schmuckstücke oder deren Verbleib konnte nicht von Verkäufen von Gegenständen aus eigenem Vermögen ausgegangen werden.