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Freiheit von der Rentenversicherung: Refugium für Syndikusanwälte bei Steuerberatern
Nachdem das BSG am in drei Urteilen (B 5 RE 3/14 R NWB CAAAE-71906; B 5 RE 9/14 R NWB IAAAE-72150 und B 5 RE 13/14 R NWB FAAAE-75119) entschieden hat, dass Rechtsanwälte, die bei nicht anwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden können, hat das SG Augsburg mit Urteil vom - S 17 R 620/14 konkret die Befreiung eines angestellten Rechtsanwalts in einer Steuerberatungsgesellschaft überprüft.
Steuerberatung als anwaltliche Tätigkeit
[i]SachverhaltIn dem Fall bestätigte die Steuerberatungsgesellschaft als Arbeitgeberin eine Tätigkeit des Rechtsanwalts in sämtlichen Bereichen der Steuerrechtspflege als Teilbereich der allgemeinen anwaltlichen Beratung: Der Rechtsanwalt werde für die Mandantschaft selbständig beratend, gestaltend und rechtsentscheidend tätig; er übe seine Tätigkeit eigenverantwortlich und weisungsfrei gegenüber den Mandanten aus. Dagegen wandte die Deutsche Rentenversicherung Bund in dem Verfahren als Beklagte ein, dass die Beratung und Vertretung in Steuersachen, die zum Inhalt der Tätigkeit des Steuerberaters gem. § 33 StBerG zählten, eben auch von Rechtsanwälten wahrgenommen werden ...